Es raucht, es riecht, es kann auch mal lauter werden. Grundsätzlich ist das Grillen im eigenen Garten erlaubt. Im Gegensatz zu öffentlichen Parks und Grillplätzen müssen Nachbarn die schönste Sache der Welt hinnehmen. Allerdings in Maßen und es gilt auch hier die Grundlage aller nachbarrechtlichen Vorschriften, der Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Auch zu Corona Krisenzeiten gibt es Regelungen zum Grillen im Garten.
Ist das Grillen im eigenen Garten erlaubt?
Eigenheimbesitzer sind nicht durch Vorschriften beim Grillen im eigenen Garten eingeschränkt. Somit ist es egal, wie groß die Outdoorküche ist oder mit welchem Grill (Holzkohle-, Gas-, oder Elektrogrill) gegrillt wird. Die Bundesländer geben hier keine allgemein verbindlichen Gesetzesgrundlagen. Lediglich für das Grillen im Wald bestehen detailliertere Gesetzestexte. Auch in Krisenzeiten zu Corona ist das Grillen im eigenen Garten mit der Familie erlaubt. Dazu aber später mehr.
Es gibt jedoch ein Landesimmissionsschutzgesetz, welches ein Grillverbot dann vorschreibt, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Belästigung vorliegt. Dieses ist gegeben, sobald das Ausmaß des Qualms für Nachbar eine unzumutbare Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung darstellt, weil Rauchschwaden beim Grillen im Garten und Wohn- sowie Schlafräume anderer Anwohner ziehen. Dies kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen und mit einem Bußgeld verhängt werden.
Tipp: Den Grill nicht direkt an die Grundstück-Grenze stellen und mit den Räucherchips dosiert umgehen. Ein gewisser Abstand, gerade bei dicht bebauten Neubaugebieten kann den Ärger vermeiden. Übrigens zu viele kräftige Räucherchips lassen das Grillgut schnell bitter werden.
Achtung: Die meisten „Hauptanklagepunkte“ sind nicht die Rauchentwicklung, sondern die Lärmbelästigung der Grillpartys. Das Lärmbelästigungs-Gesetz sieht vor, dass zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe herrschen soll. Auch an Sonn- und Feiertagen sind gesetzliche Ruhezeiten zu wahren. Werden Absprachen rechtzeitig und ordentlich getroffen, sollten alle Beteiligten ohne große Streitigkeiten auskommen.
Ist bei Mietwohnungen Grillen im Garten verboten?
Grundsätzlich ist das Grillen auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Balkon erlaubt, sofern der Mietvertrag das Grillen nicht ausdrücklich verbietet oder die Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden. Sollte dem so sein, hat der Mieter sich an das Grillverbot zu halten. Allerdings gilt auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Ein gesetzlich festgeschriebenes “Recht aufs Grillen” gibt es jedenfalls nicht. Andererseits gibt es auch kein pauschal gültiges Grillverbot, das den Balkon betrifft. Steht das Grillverbot im Mietvertrag, muss man sich daran halten. Wenn nicht, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Wichtig: Der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt hierzu, dass es keine Rolle spielt, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten gegrillt wird. Das bedeutet also, nicht nur das Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn dadurch die Nachbarn in ihrer Gesundheit oder Freiheit eingeschränkt werden. Mieter mit einer Gartennutzung und einer Genehmigung sind dadurch auch nicht befreit, wenn Nachbarn dadurch gesundheitlich eingeschränkt werden. Hier gilt eine Absprache mit den Nachbarn, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. Eine Feuerstelle auf dem Balkon ohne Grill ist in keinem Fall erlaubt. Offenes Feuer ist ohnehin zwingend zu vermeiden.
Aktueller Anlass:
Corona-Schutz-Verordnungen – Grillen daheim ist erlaubt
Da ich sogar schon drauf angesprochen wurde, habe ich auf öffentlichen Websites der Bundesländer das „Thema Grillen in Corona Krisenzeiten“ rausgesucht. Hier heißt es, dass die Bundesländer im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Coronaschutzverordnungen erlassen, die vorerst bis zum 19. April 2020 gelten. Als Ordnungswidrigkeiten sind das Grillen und Picknicken im Freien ohne Ausnahme verboten. Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt. Jetzt war die Verunsicherung über das Grillen im eigenen Garten groß. Die BIAG (Barbecue Industry Association Grill e.V.) gibt eine Klarstellung dazu:
Im eigenen Garten ist das Grillen erlaubt, wenn ausschließlich die zum Hausstand gehörenden Personen teilnehmen. Auch in Corona Krisenzeiten kann man also mit der Familie das Grillvergnügen weiter ausüben.