Es raucht, es riecht, es kann auch mal lauter werden. Grundsätzlich ist das Grillen im eigenen Garten erlaubt. Im Gegensatz zu öffentlichen Parks und Grillplätzen müssen Nachbarn die schönste Sache der Welt hinnehmen. Allerdings in Maßen und es gilt auch hier die Grundlage aller nachbarrechtlichen Vorschriften, der Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Auch zu Corona Krisenzeiten gibt es Regelungen zum Grillen im Garten.